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IP-Adressen-Ausdruck beweist keine Urheberrechtsverletzung
Am 13.11.2009 um 22:10 von Falk

Wie Golem.de berichtet hat das Landgericht in Frankfurt a.M. entschieden, das eine ausgedruckte Liste mit IP-Adressen kein ausreichender Beweis einer Urheberrechtsverletzung ist. Die Beklagte hatte eidesstattlich versichert, in den aufgelisteten Zeiträumen den Anschluss nicht genutzt zu haben - eine solche Versicherung, das die IP-Daten korrekt seien konnten die klagenden Anwälte nicht beibringen (was auch schwer möglich ist, da immer eine gewisse Fehlerquote bei der Ermittlung von IP-Adressen einzuplanen ist).

Die Klage des Labels wurde abgewiesen. Dieses Urteil könnte durchaus auch für andere Gerichte als Beispiel dienen, die mittels automatischer Tools ermittelten IP-Adressen und die dazugehörigen Anschlusskennungen nicht ohne weiteres zuzulassen - in diesem Fall hat eine eidesstattliche Erklärung seitens der klagenden Partei gefehlt. Das Ungleichgewicht zwischen Abmahnanwälten und Beklagten scheint damit ein wenig ausgeglichener, wenn auch die klagende Partei ernste Konsequenzen fürchten muss, wenn sich herausstellt, das die ermittelten Daten falsch waren - eine falsche eidesstattliche Versicherung wird im deutschen Rechtssystem als Straftat verfolgt.


Kommentare zu IP-Adressen-Ausdruck beweist keine Urheberrechtsverletzung

kadder | 13.11.2009 @ 22:10 | Antworten

Anscheinend wachen die Gerichte vereinzelt auf :)

little_peanut | 14.11.2009 @ 03:40 | Antworten

Und wenn schon. Auf die Urteile aus Frankfurt geben die wichtigen Gerichte leider gar nichts. Und die meisten Urteil laufen über Hamburg, wo die richtig fiesen Richter sitzen. ;)

eUncle | 14.11.2009 @ 12:47 | Antworten

wie golem.de berichtet hat das landgericht in frankfurt a.m. Entschieden, das[u]s[/u]

#E#
krass, wenn ich das rauskopier wird's im zitat klein geschrieben xD

 
 
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